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Copyright WiB  Stand 01.01.2021
Heimat-und Geschichtsverein Badenhausen
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Willkommen in
Badenhausen am Harz
968. Kaiser Otto I. schenkt Badenhausen dem Erzbistum Magdeburg
Übersetzung der Schenkungsurkunde mit Siegel und Signatur von Kaiser Otto I. “dem Großen”.
Im Namen der heiligen und unteilbaren
Dreifaltigkeit.
Otto, durch Gottes Gnade und Barmherzigkeit
erhabener Kaiser. Zu wissen allen unseren
Getreuen, den gegenwärtigen und zukünftigen,
daß
wir auf Fürsprache unserer geliebten
Gemahlin Adelheid sowie unseres Sohnes und
Mitkaisers Otto unser Eigentum, das wir in
Badenhausen bis zum heutigen Tag besaßen, mit
allem Zubehör, sowohl an Hörigen wie an
Gebäuden, bebautem und unbebautem Land,
Wasserläufen, Mühlen, beweglicher und unbe-
weglicher
Habe, Erträgen und Einkünften,
erworbenen wie noch zu suchenden, dem
hl. Mauritius in Magdeburg freigebig übertragen
und den Erzbischöfen dieser Kirche zum ewigen
Gebrauch überlassen, damit sie es behalten und
besitzen und ihrem Eigentumsrecht wie Kirchen-
gut nach Belieben hinzufügen. Und damit diese
Gabe unserer Freigebigkeit dieser Kirche (auch)
in zukünftigen Zeiten fest und unverbrüchlich
verbleibt und von den Getreuen der Kirche
Gottes sowie von unseren eigenen Getreuen
geglaubt wird, haben wir diese
verläßlicher
Urkunde schreiben und mit dem Abdruck
unseres Ringes siegeln lassen; auch haben wir
sie hierunter mit eigener Hand bekräftigt.
Handzeichen unseres Herrn Otto, des
großen und
unbesieglichen
erhabenen
Kaisers.
Gegeben am 2. Oktober im Jahre 968 nach der
Menschwerdung des Herrn, in der 10. Indikation,
im 34. Jahre des Königtums unseres Herrn Otto
und im 7. Jahr seines Kaisertums. Geschehen
zu
Ravenna.
Im Herrn Heil! Amen.
Ich, Kanzler
Ludigerus
, habe ( die
Urkunde ) für den Erzkaplan
Haddo
beglaubigt.
(Übersetzt vom Niedersächsischen Staatsarchive in Wolfenbüttel)